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Die Entwicklung der Rheinischen Schule Euskirchen reicht bis ins Jahr 1900 zurück. Damals übernahm der Provinzialverband der Rheinlande, Vorgänger des Landschaftsverbandes Rheinland, die Einrichtungen des Taubstummenvereins zur Hilfe für Hörgeschädigte. Der Provinzialverband errichtete um 1912 einen großzügigen Neubau, weil man erkannt hatte, dass schwachbegabte und/oder körperlich behinderte „Taubstumme" besonders intensiver Förderung bedürfen. 1912 wurde die Gehörlosenschule gegründet und zwei Jahre später (1914) der Schulbetrieb aufgenommen.
Gleichzeitig entstand auf dem Gelände der Schule ein Wohn- und Pflegeheim des „Kölner Vereins zur Förderung des Taubstummenunterrichts und des Wohles der entlassenen Zöglinge".
Die Schule begann mit 120 „Zöglingen" den Unterricht, ins Heim zogen 50 „Pfleglinge" ein.
Im ersten Weltkrieg diente das Schulgebäude lange Zeit als Militärlazarett, nur der Westflügel wurde weiterhin für den Unterricht genutzt. Die anderen Schulklassen wurden ausgelagert.
Zwischen 1919 und 1941 konnte sich die pädagogische Arbeit weiterentwickeln, den Schwerpunkt bildete die lautsprachliche Erziehung. In den letzten Kriegsjahren nutzte die Wehrmacht den Bau, danach diente es Flüchtlingen als Durchgangsquartier.

Provinzial-Taubstummenanstalt Euskirchen, Gesamtansicht.
Von links: Taubstummenheim, Turnhalle, Schulgebäude und Internat, Direktorwohnhaus
Inzwischen hatten sich die Einstellungen zu behinderten Menschen gewandelt. Die damalige Raumsituation für Betreuung und Versorgung in der Euskirchener Taubstummenanstalt – 120 Schüler lebten in vier Internatsgruppen mit je 30 Plätzen; sie waren untergebracht in Schlafsälen mit je 30 Betten und Schemeln – galt als nicht mehr zumutbar. Renovierungen begannen; nachdem der Landschaftsverband Rheinland 1954 Schulträger geworden war, unterstützte er die bauliche Neugestaltung. Die Schule bekam ein Lehrschwimmbecken und eine Turnhalle. In den 60er Jahren wurden sechs Internatsgruppen im Bungalowstil neu erbaut.
Die Einrichtung entwickelte sich zum „Mekka" zukünftiger Taubstummenlehrer im deutschsprachigen Raum. 70 angehende Lehrer, die an der Universität Bonn studierten, wurden an der Euskirchener Gehörlosenschule bis 1958 praktisch ausgebildet.
Neue pädagogische Erkenntnisse über die entscheidenden frühkindlichen Lernphasen des behinderten Kindes vom Säuglings- bis zum Schulalter führten zur Frühförderung als schulischer Aufgabe. In Euskirchen wurde ab den 60er Jahren die Hausfrüherziehung für Babys und Kleinkinder angeboten.
Ende der 60er Jahre spezialisierte sich die Schule auf mehrfachbehinderte Gehörlose, die aus dem ganzen Rheinland nach Euskirchen kamen. Neben den drei Schulstufen der Unter-, Mittel- und Oberstufe gab es bereits eine Werkstufe, um Schüler, die keinen Schulabschluss erreichen, auf berufliche Tätigkeiten vorzubereiten.

LVR-Max-Ernst-Schule
LVR-Internat Max-Ernst-Schule
Förderschwerpunkt
Hören und Kommunikation
Augenbroicher Str. 49
53879 Euskirchen
02251/1 25 99-0
02251/1 25 99-1 99
Homepage:
www.hgs-euskirchen.de rfshk-euskirchen@lvr.deÖffnungszeiten des Sekretariats:
Montag – Freitag 07:00 – 15:00 Uhr
Schulträger
Landschaftsverband Rheinland LVR
Schulaufsicht
Bezirksregierung Köln

Wegbeschreibung
A1 Rchtg. Euskirchen, Abfahrt Euskirchen/Zülpich
Rchtg. Euskirchen (Frauenberger Str.)
Kreuzung Frauenberger Str./Rüdes-
heimer Ring rechts
auf dem Ring bleiben
vom Eifelring rechts abbiegen in die
Augenbroicher Str.
Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler werden mit Schulbussen und Taxen befördert oder benutzen öffentliche Verkehrsmittel. Die Fahrtkosten übernimmt der Schulträger.
Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
Unterrichtsbeginn: Mo: 09:35 Uhr Di-Fr: 07:50 Uhr
Unterrichtsende: Mo. u. Mi.: 12.50/14.35 Uhr, Die. u. Do.: 12.50 Uhr
Frei.: 12.05 Uhr
Schulleitung
Schulleiterin: Frau Maria Niefindt (Tel: -110)
Konrektorin: Frau Margarete Clemens-Staab (Tel: -111)
Internatsleitung
Internatsleiterin: Frau Gudrun Gühlen-Gidman (Tel: -150)
stellv. Internatsleiterin: Frau Astrid Elter (Tel: -164)
Schulgliederung
1. Frühförderstelle und pädaudiologische Beratungsstelle für hör- und mehrfachgeschädigte sowie zentral sprachbehinderte Kinder
2. Sonderschulkindergarten für hörgeschädigte Kinder
3. Eingangsklasse, Unter-, Mittel-, Ober-, Werkstufe
Unsere Schüler
Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf Hören und Kommunikation und zusätzlichem Förderbedarf aus den Bereichen: Autismus, Lernen, Geistige Entwicklung, Motorische und körperliche Entwicklung, Sozial-emotionale Entwicklung.
Hörschädigung bedeutet: Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Störungen in der zentral-auditiven Wahrnehmung.
Schulpflicht
Die Schulpflicht beträgt für die Schülerinnen und Schüler 11 Jahre. Die Schulzeit kann auf Antrag der Eltern verlängert werden.
Frühförderung
· ambulante Frühförderung im Elternhaus oder anderen Einrichtungen (Regelkindergarten, integrativer oder heilpädagogischer Kindergarten) für Kinder von 0 – 6 Jahren
· Überprüfung des Hörvermögens
· Diagnostik
· pädaudiologische Beratung in der Schule, als auch in Regeleinrichtungen, die hörgeschädigte Kinder besuchen.
Sonderschulkindergarten
Im Sonderschulkindergarten werden
hörgeschädigte Kinder im Alter von 3 -6 Jahren gefördert
Therapie
An der Schule werden Physio- und Ergotherapie angeboten
Zusätzliches Personal
Krankenschwestern, Zivildienstleistende und junge Erwachsene, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten.
Internat
Z. Zt. 9 Gruppen mit
61 Plätzen
Stand: Februar 2010